Willkommen bei ETL Heuvelmann & van Eyckels GmbH

Wir begrüßen Sie herzlich auf den Internetseiten der ETL Heuvelmann & van Eyckels GmbH, Ihrer Steuerberatungsgesellschaft am Niederrhein. Ob Unternehmer oder Privatperson: Wir bieten Ihnen in allen steuer- und vermögensrechtlichen Angelegenheiten erstklassige Begleitung und professionelle Beratung.

Unsere langjährige Erfahrung hat uns gezeigt, dass unternehmerischer Erfolg maßgeblich vom optimalen Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren abhängt. Fachliche Professionalität, Urteilsvermögen und profunde Marktkenntnisse gehören ebenso dazu wie Vertrauen, Kontinuität und Intuition. Deshalb lautet unsere wichtigste Spielregel: Wir arbeiten mit Ihnen und nicht nur für Sie. Wir sind gespannt auf Sie und Ihr Anliegen und freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Auf gute Partnerschaft!

Eine kurze Zusammenfassung unserer Dienstleistungen auf einen Blick:

  • Finanzbuchhaltung
  • Gehaltsabrechnungen
  • Jahresabschlüsse
  • Bilanzen
  • Steuererklärungen
  • Betriebsprüfungen
  • Rechtsmittel
  • Klageverfahren
  • Beratung für Gemeinnützige Organisationen
  • Steuergestaltung und Steuerminimierung
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RSS Aktuelle Steuernews

  • FG Münster: "Zwölftelregelung" des Kirchensteuergesetzes NRW 18/02/2026
    Das FG Münster hat entschieden, dass die "Zwölftelregelung" zur Berechnung der Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Sie bestimmt, wie viel Kirchensteuer jemand zahlen muss, wenn er im Laufe eines Jahres aus der Kirche austritt.Mehr zum Thema 'Kirchensteuer'...Mehr zum Thema 'Grundgesetz'...
  • FG Münster: Fehlender Datenabgleich bei Kirchensteuerfestsetzung 18/02/2026
    Das FG Münster hat entschieden, dass das Finanzamt Kirchensteuerbescheide nach § 175b Abs. 1 AO ändern oder aufheben muss, wenn es wichtige elektronische Daten zur Kirchenzugehörigkeit nicht berücksichtigt hat. Das gilt auch, wenn die Steuerbescheide bereits endgültig waren.Mehr zum Thema 'Kirchensteuer'...Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...
  • FG Münster: Reichweite einer Empfangsvollmacht 18/02/2026
    Das FG Münster hat entschieden, dass eine als Generalvollmacht ausgestaltete Empfangsvollmacht auch für die Übersendung eines Haftungsbescheides zu beachten ist. Entsprechend hat das Gericht die angefochtene Einspruchsentscheidung antragsgemäß isoliert aufgehoben.Mehr zum Thema 'Vollmacht'...Mehr zum Thema 'Einspruch'...
  • BayLfSt: Verfügbares Vermögen im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung 18/02/2026
    Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit einer aktuellen Verfügung Klarstellungen zur Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG im Kontext von Erbauseinandersetzungen getroffen. Insbesondere geht es um den Begünstigungstransfer und die Ermittlung des verfügbaren Vermögens.Mehr zum Thema 'Erbschaftsteuer'...