Willkommen bei ETL Heuvelmann & van Eyckels GmbH

Wir begrüßen Sie herzlich auf den Internetseiten der ETL Heuvelmann & van Eyckels GmbH, Ihrer Steuerberatungsgesellschaft am Niederrhein. Ob Unternehmer oder Privatperson: Wir bieten Ihnen in allen steuer- und vermögensrechtlichen Angelegenheiten erstklassige Begleitung und professionelle Beratung.

Unsere langjährige Erfahrung hat uns gezeigt, dass unternehmerischer Erfolg maßgeblich vom optimalen Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren abhängt. Fachliche Professionalität, Urteilsvermögen und profunde Marktkenntnisse gehören ebenso dazu wie Vertrauen, Kontinuität und Intuition. Deshalb lautet unsere wichtigste Spielregel: Wir arbeiten mit Ihnen und nicht nur für Sie. Wir sind gespannt auf Sie und Ihr Anliegen und freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Auf gute Partnerschaft!

Eine kurze Zusammenfassung unserer Dienstleistungen auf einen Blick:

  • Finanzbuchhaltung
  • Gehaltsabrechnungen
  • Jahresabschlüsse
  • Bilanzen
  • Steuererklärungen
  • Betriebsprüfungen
  • Rechtsmittel
  • Klageverfahren
  • Beratung für Gemeinnützige Organisationen
  • Steuergestaltung und Steuerminimierung
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RSS Aktuelle Steuernews

  • BFH: Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft 07/07/2025
    Es ist bei summarischer Prüfung ernstlich zweifelhaft, ob Leistungen eines Gesellschafters in die Kapitalrücklage einer GmbH zu einer steuerbaren Werterhöhung der Anteile der Mitgesellschafter i. S. d. § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG führen, wenn die Gesellschafter vereinbaren, dass die Einzahlungen dem jeweils leistenden Gesellschafter zugeordnet werden.Mehr zum Thema 'Schenkungssteuer'...Mehr zum Thema 'GmbH-Gesellschafter'...Mehr zum Thema 'Wertermittlung'...
  • BFH: Steuerfreistellung des niederländischen Arbeitslohns bei Anwendung der niederländischen 30% Regelung 07/07/2025
    Der für eine Tätigkeit in den Niederlanden gezahlte Arbeitslohn eines in Deutschland ansässigen Arbeitnehmers ist auch insoweit nach Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Art. 22 Abs. 1 Buchst. a DBA-Niederlande 2012/2016 unter Anwendung des Progressionsvorbehalts von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, als der Arbeitnehmer den Arbeitslohn aufgrund der sog. 30 % Regelung steuerfrei erhalten hat.Mehr zum Thema 'Doppelbesteuerungsabkommen'...Mehr zum Thema […]
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    Gegen die Höhe des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG bestehen auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken.Mehr zum Thema 'Rücklage'...Mehr zum Thema 'Zinsen'...Mehr zum Thema 'Grundgesetz'...Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...
  • SenFin Berlin: Berlin setzt "RABE"-Verfahren ein 07/07/2025
    Ab sofort kommt in Berlin das "RABE"-Verfahren zum Einsatz. "RABE" steht für "Referenzierung auf Belege" und soll das Einreichen von Belegen bei der Steuererklärung zukünftig leichter machen.Mehr zum Thema 'Steuererklärung'...Mehr zum Thema 'Beleg'...