Willkommen bei ETL Heuvelmann & van Eyckels GmbH

Wir begrüßen Sie herzlich auf den Internetseiten der ETL Heuvelmann & van Eyckels GmbH, Ihrer Steuerberatungsgesellschaft am Niederrhein. Ob Unternehmer oder Privatperson: Wir bieten Ihnen in allen steuer- und vermögensrechtlichen Angelegenheiten erstklassige Begleitung und professionelle Beratung.

Unsere langjährige Erfahrung hat uns gezeigt, dass unternehmerischer Erfolg maßgeblich vom optimalen Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren abhängt. Fachliche Professionalität, Urteilsvermögen und profunde Marktkenntnisse gehören ebenso dazu wie Vertrauen, Kontinuität und Intuition. Deshalb lautet unsere wichtigste Spielregel: Wir arbeiten mit Ihnen und nicht nur für Sie. Wir sind gespannt auf Sie und Ihr Anliegen und freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Auf gute Partnerschaft!

Eine kurze Zusammenfassung unserer Dienstleistungen auf einen Blick:

  • Finanzbuchhaltung
  • Gehaltsabrechnungen
  • Jahresabschlüsse
  • Bilanzen
  • Steuererklärungen
  • Betriebsprüfungen
  • Rechtsmittel
  • Klageverfahren
  • Beratung für Gemeinnützige Organisationen
  • Steuergestaltung und Steuerminimierung
Steuer Podcast ETL Kleve

RSS Aktuelle Steuernews

  • BMF: Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen 01/04/2026
    Die Finanzverwaltung hat in einem neuen BMF-Schreiben klargestellt, dass Umsatzsteuerbefreiungen bei einer unentgeltlichen Lieferung in grenzüberschreitenden Fällen ausgeschlossen sind.Mehr zum Thema 'Innergemeinschaftliche Lieferung'...Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...Mehr zum Thema 'Steuerbefreiung'...
  • Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Baden-Württemberg erstattet rechtswidrige Rückforderungen von Corona-Soforthilfen 01/04/2026
    Der VGH Mannheim hat die Rückforderung von Corona-Soforthilfen in tausenden Fällen für rechtswidrig erklärt. Ein neues Landesgesetz regelt die Erstattung. Was Steuerberater jetzt beachten müssen. Mehr zum Thema 'Coronavirus'...Mehr zum Thema 'Beihilfe'...
  • FG Münster: Fehlender Datenabgleich bei Kirchensteuerfestsetzung 01/04/2026
    Ein Steuerbescheid ist nach Ansicht des FG Münster aufzuheben oder zu ändern, soweit von der mitteilungspflichtigen Stelle an die Finanzbehörden übermittelte Daten bei der Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden.Mehr zum Thema 'Kirchensteuer'...Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...
  • Hintergrund: MoPeG-Anpassungen 01/04/2026
    Ab dem 1.1.2024 haben sich insbesondere für rechtsfähige Personenvereinigungen im gesonderten und einheitlichen Feststellungsverfahren wesentliche Änderungen ergeben. Dies betrifft vor allem die Erklärungspflicht, die Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden sowie die Rechtsbehelfsbefugnis.Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...Mehr zum Thema 'Personengesellschaft'...Mehr zum Thema 'GbR'...