Willkommen bei ETL Heuvelmann & van Eyckels GmbH

Wir begrüßen Sie herzlich auf den Internetseiten der ETL Heuvelmann & van Eyckels GmbH, Ihrer Steuerberatungsgesellschaft am Niederrhein. Ob Unternehmer oder Privatperson: Wir bieten Ihnen in allen steuer- und vermögensrechtlichen Angelegenheiten erstklassige Begleitung und professionelle Beratung.

Unsere langjährige Erfahrung hat uns gezeigt, dass unternehmerischer Erfolg maßgeblich vom optimalen Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren abhängt. Fachliche Professionalität, Urteilsvermögen und profunde Marktkenntnisse gehören ebenso dazu wie Vertrauen, Kontinuität und Intuition. Deshalb lautet unsere wichtigste Spielregel: Wir arbeiten mit Ihnen und nicht nur für Sie. Wir sind gespannt auf Sie und Ihr Anliegen und freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Auf gute Partnerschaft!

Eine kurze Zusammenfassung unserer Dienstleistungen auf einen Blick:

  • Finanzbuchhaltung
  • Gehaltsabrechnungen
  • Jahresabschlüsse
  • Bilanzen
  • Steuererklärungen
  • Betriebsprüfungen
  • Rechtsmittel
  • Klageverfahren
  • Beratung für Gemeinnützige Organisationen
  • Steuergestaltung und Steuerminimierung
Steuer Podcast ETL Kleve

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    Personal- und Organisationsentwicklerin Anne Hegemann beschäftigt sich seit vielen Jahren damit, wie man eine positive Unternehmenskultur etablieren kann. Im Verhört-Podcast teilt sie ihre Erkenntnisse und ihre jahrelange Erfahrung als Führungskraft mit Florian D. Weber.Mehr zum Thema 'Steuerberatung'...Mehr zum Thema 'Kanzleiorganisation'...Mehr zum Thema 'Kanzleiführung'...Mehr zum Thema 'Kanzleimanagement'...
  • BMF: Weiterhin Nichtanwendungserlass zu gewerblicher Infektion 14/01/2025
    Die Finanzverwaltung wendet sich weiterhin gegen eine nicht streiterhebliche Aussage des BFH zur gewerblichen Infektion (Abfärbetheorie) gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG.Mehr zum Thema 'Gewerbebetrieb'...Mehr zum Thema 'BMF-Schreiben'...Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...
  • BMF: Änderung des AEAO infolge Postrechtsmodernisierungsgesetz und JStG 2024 14/01/2025
    Der Anwendungserlass zur AO wurde durch ein BMF-Schreiben vom 10.12.2024 erneut geändert. Diese Änderungen stehen im Zusammenhang mit neuen gesetzlichen Regelungen in der AO und haben teilweise eine erhebliche Praxisrelevanz.Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...
  • BFH: Feststellung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen 13/01/2025
    Für die erforderliche Feststellung der Sanierungseignung enthält das Gesetz keine feste Beweisregel dahingehend, dass ein bestimmtes Kriterium, aus dem die Sanierungseignung abgeleitet werden kann, unbedingt vorliegen müsste. Wesentliche Indizien für das Bestehen von Sanierungseignung sind unter anderem das Vorliegen eines nachvollziehbaren und prüfbaren Sanierungskonzepts oder ein rückblickend erfolgreicher Abschluss der Sanierung.Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...Mehr zum […]