Willkommen bei ETL Heuvelmann & van Eyckels GmbH

Wir begrüßen Sie herzlich auf den Internetseiten der ETL Heuvelmann & van Eyckels GmbH, Ihrer Steuerberatungsgesellschaft am Niederrhein. Ob Unternehmer oder Privatperson: Wir bieten Ihnen in allen steuer- und vermögensrechtlichen Angelegenheiten erstklassige Begleitung und professionelle Beratung.

Unsere langjährige Erfahrung hat uns gezeigt, dass unternehmerischer Erfolg maßgeblich vom optimalen Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren abhängt. Fachliche Professionalität, Urteilsvermögen und profunde Marktkenntnisse gehören ebenso dazu wie Vertrauen, Kontinuität und Intuition. Deshalb lautet unsere wichtigste Spielregel: Wir arbeiten mit Ihnen und nicht nur für Sie. Wir sind gespannt auf Sie und Ihr Anliegen und freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Auf gute Partnerschaft!

Eine kurze Zusammenfassung unserer Dienstleistungen auf einen Blick:

  • Finanzbuchhaltung
  • Gehaltsabrechnungen
  • Jahresabschlüsse
  • Bilanzen
  • Steuererklärungen
  • Betriebsprüfungen
  • Rechtsmittel
  • Klageverfahren
  • Beratung für Gemeinnützige Organisationen
  • Steuergestaltung und Steuerminimierung
Steuer Podcast ETL Kleve

RSS Aktuelle Steuernews

  • Verhör(t) - Steuerthemen auf der Spur: Podcast: "Das Finanzamt ist nicht das Böse" 12/08/2025
    Zwei Finanzbeamtinnen räumen mit Klischees auf. Im Podcast berichten sie, wie das Projekt "Steuer macht Schule" Jugendliche für Steuern sensibilisiert und Vorurteile abbaut.Mehr zum Thema 'Steuern'...Mehr zum Thema 'Finanzamt'...Mehr zum Thema 'Finanzverwaltung'...
  • FG München: Kürzere Gebäudenutzungsdauer bei gewerblich vermieteten Gebäuden 12/08/2025
    Die technische Nutzungsdauer eines Gebäudes richtet sich nach dem Zeitraum, in dem sich das Wirtschaftsgut technisch abnutzt. Eine kürzere wirtschaftliche Abnutzung kommt nur in Betracht, wenn das Wirtschaftsgut vorher objektiv wirtschaftlich verbraucht ist. So entschied das FG München.Mehr zum Thema 'Gebäude'...Mehr zum Thema 'AfA'...
  • Gleich lautende Ländererlasse: Zuständigkeit für Stundungen, Billigkeitsmaßnahmen etc. 12/08/2025
    Mit gleich lautenden Ländererlassen v. 7.8.2025 hat die Finanzverwaltung die Zuständigkeit für Stundungen, Billigkeits- und weitere Maßnahmen neu geregelt. Die Schreiben ersetzen die vorhergehenden Schreiben vom 5.7.2023, ändern diese aber kaum.Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...Mehr zum Thema 'Stundung'...
  • BVerfG: Gesetzliche Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung verfassungsgemäß 11/08/2025
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen der sog. Mindestgewinnbesteuerung bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer verfassungsgemäß sind, soweit Körperschaftsteuersubjekte i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KStG bzw. Gesellschaften i. S. d.  § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG betroffen sind.Mehr zum Thema 'Körperschaftsteuer'...Mehr zum Thema 'Gewerbesteuer'...