Rundschreiben 02/2020
- Rechnungen für Reiseleistungen berechtigen nicht immer zum Vorsteuerabzug
- Arbeitgeber aufgepasst – Zusätzlichkeitserfordernis soll gesetzlich definiert werden
- Unternehmer aufgepasst – 7% USt auch im Schienenbahnfernverkehr
Montag – Donnerstag
8:30 – 16:30 Uhr
Freitag
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sowie nach Vereinbarung
Bitte beachten Sie, dass Sie uns ab dem 02. September 2024 in Kleve in unserem neuen Büro unter folgender Adresse finden:
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